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Unternehmensformen

... unternehmerische Rechtsformen

Um den Traum in die Realität zu befördern, bedarf es der Idee, ein gut durchdachtes Konzept und eine rechtliche Unternehmungsform.

Nach den Arbeitsaufständen und Revolutionen des letzten Jahrtausends entstanden die verschiedensten unternehmerischen Rechtsformen, Vereine und Kollektive Strukturgemeinschaften. Da hier nicht der Weg das Ziel ist, sondern das Ziel den Weg bestimmt, ist die Wahl der Rechtsform eine Entscheidende.

 

Freiberuf

Der freie Beruf ist die selbständig ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder auch unterrichtende Berufung in Profession.
Weil sie nach deutschem Recht kein Gewerbe im eigentlichen Sinne darstellt, unterliegt sie nicht der Gewerbeordnung und ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Die Freiberufung haftet mit ihrem Privatvermögen und sollte dementsprechend gut versichert sein.

 

§19 Kleinunternehmung ( Ich AG )

Die mehrwertsteuerbefreite Kleinunternehmung wurde als Sprungbrett für arbeitssuchende StartUP Unternehmer*innen entwickelt.
In den ersten Jahren noch großzügig von den Jobcentern gefördert, doch schlecht gelehrt, scheiterten viele dieser StartUP's, doch die Rechtsform blieb bis heute erhalten
und ermöglicht dem engagierten Ideenreichtum den Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit und in größere Rechtsformen.
 


Genossenschaft ( siehe Genossenschaftsgesetz GenG )

Diese kaufmännische Rechtsform ist die praktische Umsetzung des Kollektiven Gedanken der europäischen Arbeiter*innen Bewegung des letzten Jahrtausends.
Deren Besonderheit besteht darin, dass ihre Beteiligten sowohl Eigentümer*innen, Leistungspartner*innen, als auch Entscheidungsträger'innen in Personalunion sind, was als genossenschaftliches Identitätsprinzip bezeichnet wird. Alle daran Beteiligten haben gleiche Rechte und Pflichten und sind in gleichem Maße stimmberechtigt und gewinnbeteiligt. Es gelten die Prinzipien der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung. In der Praxis entscheidet die Vollversammlung, delegiert in kleinere Arbeitsgruppen ( AG ) und wählt eine Rechtsvertretung in Form des Vorstands.



UG - ( 1 Euro - GmbH )

Diese Rechtsform ist die StartUP Variante der GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung ).
Die Gründung schlägt hierzulande nur mit etwa 200,- Euro zu Buche, als Starteinlage reicht ein obligatorischer Euro. Doch es sollte genug Geld in der Kasse sein um die ersten Monate finanziell liquide zu sein, denn die Geschäftsführung ist verpflichtet, einer Insolvenzverschleppung vorzubeugen oder im Falle langfristiger Zahlungsunfähigkeit in Konkurs zu gehen. Die UG ist verpflichtet Rücklagen für das Stammkapital zu bilden, 25 % der Gewinne pro Jahr müssen einbehalten werden, um das Stammkapital schrittweise auf 25.000 Euro anzusparen um dann in die vollwertige GmbH überzugehen.

 

GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung )


Dieser Rechtsform, als juristische Person national und international hoch angesehene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, liegt das Mindeststartkapital von 25.000 ( fünfundzwanzigtausend ) Euro als Startgrundlage zu Fuße. Die Gründung als (Ein) 1 Personen Gesellschaft ist ebenso möglich wie die Gründung als Mehrpersonengesellschaft. Zudem bietet sie die perfekte Möglichkeit für StartUP Unternehmen, Investoren ohne Haftungsrisiko zu beteiligen, mit Stimmanteilen oder als Stille Teilhabe. Die GmbH ist Bilanzierungspflicht, zur doppelten Buchführung verpflichtet, Gewinn und Verlust ( GuV ) rechnend und muss ihren Jahresabschluss öffentlich vorlegen. Das Gehalt der Geschäftsführung, eine oder auch mehrere Personen in Gesamtvertretung, kann von der Steuer abgesetzt werden und eine gute Steuerberatung ist dringend angeraten.
 


gGmbH ( gemeinnützige ‘Gesellschaft mit beschränkter Haftung’ )

Die gGmbH ist eine Sonderform der GmbH, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt. Durch die Gemeinnützigkeit fallen für diese Rechtsform z.B. keine Erbschaftssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an, und der Solidaritätszuschlag entfällt ebenso.

 

 [ … to be Continued ]